BILDUNG & TEILHABE
Kinder einkommensschwacher Familien haben es oft schwer, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Um sie zu unterstützen gibt es das Bildungspaket – auch bekannt als Bildung und Teilhabe.
Was ist Bildung und Teilhabe („Bildungspaket“)?
Seit dem 1.1.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen rechtlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten. Dasselbe gilt, wenn deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Welche Leistungen sind im Bildungspaket enthalten?
Wer gilt als Schülerinnen und Schüler?
Alle Personen, die
Weiterführende Informationen und Formulare zum Bildungspaket finden Sie in Service oder direkt in beiden Behörden als Vordrucke.