Beratung & Vermittlung
Das Jobcenter Fürstenfeldbruck ist bestens aufgestellt, um Sie auf Ihrem Weg in Arbeit zu unterstützen.
Was ist das Angebot der Arbeitsvermittlung?
Das Team der Arbeitsvermittlung bietet individuelle Beratung für Jugendliche und Erwachsene zur beruflichen Situation an. Art und Umfang der Beratung richten sich dabei nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen, unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
Wir sind mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege vernetzt. Damit haben wir die Möglichkeit, Ihnen zusätzliche Unterstützung im sozialen und familiären Bereich anzubieten.
Welche Unterstützung gibt es bei der Vermittlung in Arbeit & Ausbildung?
Unsere Integrationsfachkräfte haben die Möglichkeit, unsere Kunden individuell bei der Integration in Arbeit und Ausbildung zu unterstützen, z.B. durch
Wer berät Kunden in der Arbeitsvermittlung?
Das Team der Arbeitsvermittlung besteht aus unseren Integrationsfachkräften. Zusätzliche Unterstützung gibt es von verschiedenen Spezialisten, z.B. dem Fallmanagement im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit, dem Reha-Betreuer bei gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen oder der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) bei der Beratung Erziehender.
Arbeitsaufnahme – Was dann?
Sie haben eine Arbeit gefunden, das freut uns sehr für Sie. Herzlichen Glückwunsch!
Arbeit lohnt sich! Ein Teil Ihres Lohnes wird auf das Bürgergeld angerechnet, aber natürlich haben Sie immer mehr Geld zur Verfügung, als wenn Sie keiner Arbeit nachgehen würden. Das gilt auch schon bei einer geringen Stundenzahl!
Vergessen Sie dabei nicht: Das Ziel sollte immer sein, ohne Bürgergeld auszukommen!
Welche Unterlagen muss ich im Jobcenter einreichen?
jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person. Aufwendungen, die im Rahmen Ihrer Arbeitsaufnahme entstehen, sind unter Punkt 4 des Vordrucks anzugeben. Absetzungsfähig sind unter anderem: Kfz-Haftpflicht, Fahrkosten, Unterhalt …
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben vollständig und richtig und auf den Unterlagen alle notwendigen Unterschriften vorhanden sind. Auf dem Arbeitsvertrag und auf der Einkommensbescheinigung sind die Unterschrift sowie der Stempel des Arbeitgebers notwendig. Vermeiden Sie so eine Überzahlung von Leistungen nach dem SGB II, diese muss immer von Ihnen zurückgezahlt werden.
Woran muss ich noch denken?
Wer ist die BCA?
Die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) setzt sich dafür ein, die Beschäftigungsperspektiven für Arbeitsuchende mit familiären Verpflichtungen zu verbessern. Sie berät und unterstützt unsere Kunden in Fragen zu
um Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen.
Mit wem arbeitet die BCA zusammen?
Die BCA ist mit kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Verbänden, Kammern und Institutionen vernetzt, die im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tätig sind.
Wie kann ich mich an die BCA wenden?
Unsere Kunden werden in den meisten Fällen von ihren Integrationsfachkräften direkt zur BCA vermittelt. Für Fragen wenden Sie sich bitte an
Petra Pauli
Montag bis Donnerstag
Telefon: +49 8141 / 6100 – 606
E-Mail: Jobcenter-Fuerstenfeldbruck.BCA@jobcenter-ge.de