Was versteht man unter dem Begriff Eingliederungszuschuss?
Arbeitgeber können zur Integration potentieller Arbeitnehmer Lohnzuschüsse beantragen, die dem Ausgleich von eventuellen Minderleistungen dienen. Das ist z.B. sinnvoll, um Menschen nach langer Zeit von Arbeitslosigkeit oder Krankheit, die Möglichkeit zu geben, sich wieder langsam in den Arbeitsalltag einzufinden.
Wie ist der Eingliederungszuschuss gestaltet?
Die Förderhöhe und Dauer richtet sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Wer erhält diesen Zuschuss?
Diesen Zuschuss kann grundsätzlich jeder Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen (den Arbeitnehmer betreffend) beantragen. So gibt es z.B. für Menschen mit Behinderung / Schwerbehinderung einen gesonderten EGZ.
An wen kann sich ein Arbeitgeber wenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten?
Fragen zum Thema EGZ beantworten Ihnen gerne unsere Kollegen vom gemeinsamen Arbeitgeberservice. Diese erreichen Sie immer über die Servicenummer 0800 / 4 5555 20 (gebührenfrei) bzw. per E-Mail: Fuerstenfeldbruck.arbeitgeber@arbeitsagentur.de.