Was bedeutet MAG?
Das betriebliche Praktikum bzw. die Probearbeit können für eine bestimmte Dauer mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wir nennen diese Art der praktischen Erprobung „Maßnahme beim Arbeitgeber“, kurz MAG.
Wozu dient diese Maßnahme?
Diese betriebliche Erprobung gibt Arbeitgebern und Kunden die Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Einstellung gegenseitig besser kennen zu lernen.
Arbeitgeber können so Kenntnisse, Fertigkeiten und Leistungsvermögen potenzieller Arbeitnehmer testen.
Unsere Kunden erhalten die Chance, ihr Können unter Beweis zu stellen, aber auch neue Fertigkeiten zu erlernen und andere Tätigkeitsfelder kennen zu lernen.
Wie wird diese Probearbeit gefördert?
Während dieser Zeit werden unsere Kunden durch Weiterzahlung der SGB II-Leistungen sowie durch Übernahme der Fahrkosten vom Jobcenter unterstützt.
Für wen ist diese Maßnahme geeignet?
Die MAG steht grundsätzlich jedem unserer Kunden offen. Sie eignet sich aber vor allem besonders gut für Menschen, die schon länger nicht mehr am aktiven Arbeitsleben teilgenommen haben oder die bei der Vermittlung in Ausbildung & Arbeit praktische Erfahrungen benötigen.
Was muss vor dem Start einer Probearbeit beachtet werden?
Der Antrag für die Probearbeit muss noch vor dem Start beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Außerdem ist es notwendig den Bewerber vor Beginn der Probearbeit bei der Berufsgenossenschaft zu melden, damit alle Parteien auch versicherungstechnisch abgesichert sind.