BÜRGERGELD
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld.
Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen
Das neue Gesetz wird in zwei Schritten eingeführt.
Das ändert sich für Sie bereits zum 1. Januar 2023:
Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
Alleinstehende Erwachsene: 502,- Euro
Volljährige Partner:innen: 451,- Euro
Kinder (14-17 Jahre): 420,- Euro
Kinder (6-13 Jahre): 348,- Euro
Kinder bis fünf Jahre: 318,- Euro
WICHTIG: Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein Neuantrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
Seit der Corona-Pandemie haben wir „kein Geld gesperrt“, wenn Sie ohne wichtigen Grund z. B. nicht zu einer Einladung ins Jobcenter gekommen sind (sogenanntes „Sanktionsmoratorium“). Ab Januar werden wir solche Fälle wieder prüfen. Beim ersten Meldeversäumnis liegt die Leistungsminderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen erfolgt die Minderung gestaffelt: Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, beim zweiten Verstoß 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß 30 Prozent für drei Monate.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf Bürgergeld ab 01.01.2023 die Selbstauskunft Vermögen bei.
Das Formular finden Sie hier.
Und das ändert sich für Sie zum 1. Juli 2023:
Ab dem 1. Juli 2023 können wir Sie noch besser unterstützen und individueller fördern, denn ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt bei den Themen Weiterbildung und Qualifizierung:
Wenn es sich um eine Weiterbildung handelt, die einen konkreten Berufsabschluss zum Ziel hat, erhalten Sie sogar 150,- Euro monatlich als Weiterbildungsgeld. Wenn Sie die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie von 1.000,- Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung nochmal 1.500,- Euro.
Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürgergeld bekommen, haben Sie höhere Freibeträge und somit in Zukunft mehr von Ihrem Einkommen:
Ein Teil Ihres Einkommens aus Arbeit wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Zu einem Grundfreitrag von 100,00 Euro erhalten Sie zusätzliche Freibeträge von:
Damit lohnt es sich für Sie in Zukunft noch mehr, eine Arbeit aufzunehmen bzw. diese weiter auszuüben!
Auch für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Studierende gibt es zusätzliche Verbesserungen:
Hier finden Sie auch weitere aktuelle Informationen zum Thema Bürgergeld.
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html