ANKOMMEN
Hier finden Sie erste Anhaltspunkte auf Ihrem Weg im Jobcenter Fürstenfeldbruck.
Wer wird vom Jobcenter betreut?
WICHTIG: Menschen mit anderen Aufenthaltstiteln (Asylbewerber, Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung) werden von der Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt (Sozialamt, Ausländerbehörde) betreut.
Wo kann man sich im Jobcenter melden, sobald der Aufenthalt in Deutschland anerkannt ist?
Wenn Flüchtlinge eine Anerkennung erhalten haben, ist die Eingangszone die erste Anlaufstelle im Jobcenter. Hier werden unsere Kunden ausführlich beraten und können den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Auch bei allen weiteren Fragen zu Deutschkursen, Ansprechpartnern in anderen Ämtern oder Anlaufstellen wird man Sie hier fachgerecht beraten.
WICHTIG: Wenn Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen, bringen Sie bitte jemanden mit, der für Sie übersetzen kann.
Was passiert danach?
Nachdem Sie einen Antrag für Arbeitslosengeld II gestellt haben werden Ihre Unterlagen an unsere Leistungsabteilung weitergeleitet. Ihr persönlicher Sachbearbeiter wird sich bei Ihnen melden, wenn z.B. noch Unterlagen fehlen und eingereicht werden müssen.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, werden Sie von unserer Arbeitsvermittlung kontaktiert und zu einem Termin eingeladen. Hier können Sie Ihre beruflichen Pläne besprechen und gemeinsam herausfinden, was Sie brauchen um in Deutschland zu arbeiten – an erster Stelle steht das Erlernen der Deutschen Sprache.