ARBEITSLOSENGELD II
Das Arbeitslosengeld II dient der Grundsicherung arbeitssuchender Menschen. Vielen ist es auch unter dem Namen Hartz IV bekannt.
Wer kann Arbeitslosengeld II (oftmals auch Hartz IV genannt) beantragen?
Menschen,
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Für die Berechnung Ihres Bedarfs werden alle Menschen eingerechnet, die mit Ihnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.
Wie wird die Höhe der Leistungen ermittelt?
Sehr vereinfacht gesagt, ergibt sich Ihr Anspruch aus der Differenz des Bedarfs zum Lebensunterhalt und des Gesamteinkommens bzw. Vermögens der Bedarfsgemeinschaft. Ihr Anspruch wird von unseren Kollegen aus dem Leistungsteam individuell geprüft und errechnet. Im Merkblatt SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende können Sie Näheres zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Bedarfsberechnung und zur Ermittlung des Leistungsanspruchs nachlesen.
Wie setzt sich der Bedarf zum Lebensunterhalt zusammen?
Der Bedarf zum Lebensunterhalt setzt sich aus dem sogenannten Regelbedarf (gesetzlich festgelegter Betrag), dem angemessenen Bedarf für Unterkunft und Heizung und einem möglichen Mehrbedarf (z.B. für Alleinerziehende) zusammen.
Gibt es zusätzliche Leistungen, die als Ergänzung zu Arbeitslosengeld II beantragt werden können?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit ergänzende Leistungen zu beantragen, die aber mit einer Einzelfallprüfung entschieden werden.
Sind Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten, versichert?
Mit dem Arbeitslosengeld II ist in der Regel eine Sicherung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung verbunden:
Zusätzliche Informationen zu Leistungsanspruch und -umfang erhalten Sie aus den Merkblättern, die neben den aktuellen Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung stehen:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Arbeitslosengeld II weiter!