UNSERE TEAMS
DIE EINGANGSZONE
DIE LEISTUNGSABTEILUNG
DIE ARBEITSVERMITTLUNG
UNSERE KUNDEN
Jobcenter oder Arbeitsagentur? Wer bei uns richtig ist.
Wir im Jobcenter betreuen, beraten und vermitteln Menschen in Arbeit oder Ausbildung, die Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem „Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ erhalten. Sie sind unsere Kunden.
Wenn Sie also einen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben und Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, sind Sie bei uns richtig. Auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt bieten wir Ihnen Unterstützung an und informieren Sie über Wege und Möglichkeiten aus der Hilfebedürftigkeit zurück in die Erwerbstätigkeit.
Wer genau sind die Kunden des Jobcenters?
Menschen,
- die das 15. Lebensjahr vollendet und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben
- die erwerbsfähig sind
- die hilfebedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können
- die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit haben. Also alle, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (z.B. Selbständige, wenn sie nicht freiwillig versichert waren)
- deren Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (sogenannte „Ergänzer“, weil sie als Ergänzung zum Einkommen Bürgergeld erhalten können)
- deren Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern (sogenannte „Aufstocker“, weil mit Hilfe der Leistungen vom Jobcenter das Arbeitslosengeld aufgestockt wird)
- die mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind und hier ihren Lebensmittelpunkt haben
- aus dem Ausland, die ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis haben
Wer wird durch die Agentur für Arbeit betreut?
Menschen,
- die ihren Arbeitsplatz verloren haben
- die für eine bestimmte Zeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben („Anwartschaftszeit“)
- die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate (mind. 360 Tage) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren
- die in Deutschland Asyl beantragt haben
WIR ÜBER UNS

„Wir, hier im Jobcenter Fürstenfeldbruck, sehen uns vor allem als Unterstützer und Brückenbauer zwischen der Arbeitswelt und den Menschen, die zu uns kommen. Wir versuchen Sie bestmöglich auf dem Weg in eine neue Arbeit zu begleiten und dabei den Mensch an sich und seine Bedürfnisse immer im Fokus zu behalten.
Ich freue mich, wenn Sie die Gelegenheit nutzen, sich umfassend von unseren Fachkräften beraten zu lassen und unsere Angebote in Anspruch nehmen. Gemeinsam werden wir Wege finden, Sie bei den neuen Herausforderungen zu unterstützen.“
Ihre
Claudia Baubkus
Geschäftsführerin
Das Jobcenter Fürstenfeldbruck ist die gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Weilheim und des Landkreises Fürstenfeldbruck. Sie sind die beiden Träger des Jobcenters.
Die Menschen, die zu uns kommen und die wir hier bestmöglich betreuen, sind unsere Kunden. Wir verstehen uns als Dienstleister – im Sinne des Allgemeinwohls und für die Menschen, die unsere Hilfe brauchen. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, unsere Kunden nachhaltig in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren. Je nach individueller Lebenssituation stellen wir ihnen Spezialisten an die Seite, die sich in der notwendigen Thematik am besten auskennen und umfassend beraten können.
Unsere Angebote zielen darauf ab, durch die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Hilfebedürftigkeit gar nicht erst entstehen zu lassen oder diese schnellstmöglich wieder zu beseitigen. Unser Handeln entspricht dabei dem gesetzlich verankerten Prinzip des „Förderns und Forderns“. Aus diesem Grund investieren wir in Aktivierungs- und Orientierungsmaßnahmen sowie in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, um unsere Kunden fit für den Arbeitsmarkt zu machen.
Wer genau bei uns Kunde ist, also Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter hat, finden Sie hier.
Gleichzeitig sind wir auch für Arbeitgeber ein kompetenter Ansprechpartner bei der Mitarbeitersuche. Offene Stellen können uns gemeldet werden und wir suchen unter unseren Kunden dann die passende Besetzung. Dabei bieten wir umfangreiche Dienstleistungen und spezielle Fördermöglichkeiten an, die bei der Einstellung und Beschäftigung unserer Kunden helfen.
UNSERE TEAMS
UNSERE KUNDEN
KONTAKT / ANFAHRT
KONTAKT & ANFAHRT

Jobcenter Fürstenfeldbruck
Oskar-von-Miller-Straße 4f
82256 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 7.30-12.00 Uhr
Dienstag: geschlossen (ausgenommen Notfälle)
Telefon, Fax, E-Mail
Jobcenter Fürstenfeldbruck
Telefon: +49 8141 / 6100 – 184
oder +49 8141 / 6100 – 690
Telefax: +49 8141 / 6100 – 136
E-Mail: info@jobcenter-ffb.de
Arbeitgeberservice Fürstenfeldbruck
Telefon: 0800 / 4 5555 20 (gebührenfrei)
Telefax: +49 8141 / 6100 – 142
E-Mail: Fuerstenfeldbruck.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Wir befinden uns im Verwaltungskomplex der Sparkasse Fürstenfeldbruck und sind nur 300 Meter von der S-Bahn-Haltestelle Fürstenfeldbruck entfernt.
Mehr erfahren
DOWNLOADS & LINKS
Sie suchen noch weiterführende oder detailliertere Informationen? Dann sind Sie hier richtig.
Geldleistung
Bildung und Teilhabe
Soziales Netzwerk – Unterstützungsangebote
Elterngeld / Kindergeld
Hilfe für Helfer
FREMDLEISTUNGEN
Unter Fremdleistungen versteht man Leistungen, die nicht vom Jobcenter gezahlt werden. Hier haben wir eine Liste der wichtigsten für Sie zusammengestellt.
Familie & Kinder
Wohnen & Soziales
Ausbildung & Studium
BILDUNG & TEILHABE
Kinder einkommensschwacher Familien haben es oft schwer, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Um sie zu unterstützen gibt es das Bildungspaket – auch bekannt als Bildung und Teilhabe.
Was ist Bildung und Teilhabe („Bildungspaket“)?
Seit dem 1.1.2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen rechtlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
- Kinder
- Jugendliche und
- junge Erwachsene
aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten. Dasselbe gilt, wenn deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Welche Leistungen sind im Bildungspaket enthalten?
- eintägige Schulausflüge oder Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- mehrtägige Klassenfahrten
- Leistungen für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr (100 Euro im August und 50 Euro im Februar)
- Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite getragen werden
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zur gemeinsamen Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von bis zu 10 Euro im Monat (z.B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine)
Wer gilt als Schülerinnen und Schüler?
Alle Personen, die
- noch keine 25 Jahre alt sind
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Weiterführende Informationen und Formulare zum Bildungspaket finden Sie in Service oder direkt in beiden Behörden als Vordrucke.
Alle Leistungen müssen für jedes Kind einzeln beantragt werden. Zuständig für die Bewilligung der Leistungen sind
– das Jobcenter Fürstenfeldbruck für den persönlichen Schulbedarf und
– das Landratsamt Fürstenfeldbruck (Amt für Soziales) für alle übrigen Leistungen
BÜRGERGELD
Das Bürgergeld dient der Grundsicherung arbeitssuchender Menschen. Vielen ist es auch unter dem Namen Hartz IV bekannt.
Wer kann Bürgergeld (oftmals auch Hartz IV genannt) beantragen?
Menschen,
-
die das 15. Lebensjahr vollendet und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben
- die erwerbsfähig sind, also einer Arbeit nachgehen können
-
die hilfebedürftig sind, also Bedarf zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können
-
die mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind und hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Man spricht dann vom gewöhnlichen Aufenthalt
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Für die Berechnung Ihres Bedarfs werden alle Menschen eingerechnet, die mit Ihnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.
Wie wird die Höhe der Leistungen ermittelt?
Sehr vereinfacht gesagt, ergibt sich Ihr Anspruch aus der Differenz des Bedarfs zum Lebensunterhalt und des Gesamteinkommens bzw. Vermögens der Bedarfsgemeinschaft. Ihr Anspruch wird von unseren Kollegen aus dem Leistungsteam individuell geprüft und errechnet. Im Merkblatt SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende können Sie Näheres zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Bedarfsberechnung und zur Ermittlung des Leistungsanspruchs nachlesen.
Wie setzt sich der Bedarf zum Lebensunterhalt zusammen?
Der Bedarf zum Lebensunterhalt setzt sich aus dem sogenannten Regelbedarf (gesetzlich festgelegter Betrag), dem angemessenen Bedarf für Unterkunft und Heizung und einem möglichen Mehrbedarf (z.B. für Alleinerziehende) zusammen.
Gibt es zusätzliche Leistungen, die als Ergänzung zum Bürgergeld beantragt werden können?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit ergänzende Leistungen zu beantragen, die aber mit einer Einzelfallprüfung entschieden werden.
- Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen und Miete von therapeutischen Geräten
- Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten
- Mietschulden zur Erhaltung von Wohnraum
- Bildung und Teilhabe
Sind Menschen, die Bürgergeld erhalten, versichert?
Mit dem Arbeitslosengeld II ist in der Regel eine Sicherung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung verbunden:
- entweder im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtversicherung bei Ihrer Krankenkasse oder
- in speziellen Fällen durch Übernahme notwendiger privater oder freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge
Merkblätter & Antragsunterlagen
Zusätzliche Informationen zu Leistungsanspruch und -umfang erhalten Sie aus den Merkblättern, die neben den aktuellen Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung stehen:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingangszone helfen Ihnen gerne bei Fragen zum Bürgergeld weiter!
Für sämtliche laufende und einmalige Bedarfe ist ein Antrag notwendig.
Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung sind in der Regel ausgeschlossen.
Wie beantrage ich Bürgergeld und was passiert dann weiter?
- Gehen Sie zur Eingangszone: Dort wird man Sie beraten, Ihnen die notwendigen Formulare geben und Ihnen alle weiteren Schritte erklären.
oder: - Laden Sie sich den Antrag herunter und schicken ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an uns.
- In jedem Fall ist eine persönliche Arbeitslosmeldung (in der Eingangszone) mit gültigen Ausweispapieren erforderlich.
- Ihre Unterlagen werden zur Prüfung und Bearbeitung an unsere Leistungsabteilung weitergeleitet.
- Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, erhalten Sie einen Termin für die Arbeitsvermittlung –
auch Kunden, die sich in Elternzeit befinden oder einer Vollbeschäftigung nachgehen.
LEISTUNG & FÖRDERUNG
Es gibt viele Möglichkeiten, Sie zu unterstützen und zu fördern. Das Team des Jobcenters Fürstenfeldbruck berät Sie gerne!
BÜRGERGELD
BILDUNG & TEILHABE
FREMDLEISTUNGEN
WILLKOMMEN IM JOBCENTER FÜRSTENFELDBRUCK
Wie können wir Ihnen helfen?
IHR KONTAKT ZU UNS
Telefon: (08141) 6100-184
Fax: (08141) 6100-136
info@jobcenter-ffb.de
jobcenter.digital
Schnell & direkt: Anträge und weitere Anliegen online erledigen