Ausländerbehörde

Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, erhalten grundsätzlich Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Die Mitarbeiter prüfen Ansprüche auf Grundleistungen zur Deckung der Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Ernährung, Kleidung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.

Infos unterhttps://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/asyl-und-migration/asylverfahren/finanzielle-leistungen/