Ausländerbehörde

Grundsätzlich bedarf es vor Aufnahme einer Beschäftigung der Erlaubnis der Ausländerbörde.

Asylbewerbern kann nach dem Asylgesetz eine Beschäftigung erlaubt werden, wenn sie sich seit mindestens drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ist

 

Weitere Infos unter: https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/asyl-und-migration/haeufig-gestellte-fragen-faq/