Ausländerbehörde
Asylbewerber erhalten grundsätzlich Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese umfasst die Behandlung von akuten Schmerzzuständen. Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden derzeit durch § 6 AsylbLG abgedeckt.
Infos unter: www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/asyl-und-migration/haeufig-gestellte-fragen-faq/