Bildung und Teilhabe

Wer hat Anspruch? 

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Arbeitslosengeld II) oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
  • für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder 
  • deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und die in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind. 

 

Weitere Infos unter: https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/bildung-und-teilhabe/

Leistungen des Bildungspakets:https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/bildung-und-teilhabe/leistungen-des-bildungspakets/