Bildung und Teilhabe
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Arbeitslosengeld II) oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
- für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
- deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und die in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.
Weitere Infos unter: https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/bildung-und-teilhabe/
Leistungen des Bildungspakets:https://www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-asyl/kinder-jugendliche-und-familien/bildung-und-teilhabe/leistungen-des-bildungspakets/