Sozialhilfe

Beschreibung Angebot und Voraussetzungen

Menschen, die die Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr und mehr) vollendet haben oder voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, haben bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe bzw. Gundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Abteilung und Ansprechperson
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Oskar-von-Miller-Str, 4e, 2. Stock
82256 Fürstenfeldbruck
Tel.: 08141 / 519 - 0
Weitere informationen und Möglichkeiten zur Antragsstellung finden Sie unter:

www.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-migration/hilfe-in-besonderen-situationen/sozialhilfe/