Wohngeld

Die Unterkunftskosten werden in der Regel durch den Träger der jeweiligen Transferleistung übernommen, das ist das Jobcenter, das Sozialamt oder die Ausländerbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck. Nur wenn dort kein Anspruch auf Leistungen besteht, könnte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Infos unterwww.lra-ffb.de/gesundheit-soziales-migration/hilfe-in-besonderen-situationen/wohngeld/