Jobcenter oder Arbeitsagentur? Wer bei uns richtig ist.
Wir im Jobcenter betreuen, beraten und vermitteln Menschen in Arbeit oder Ausbildung, die Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem „Zweiten Buch Sozialgesetzbuch“ erhalten. Sie sind unsere Kunden.
Wenn Sie also einen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben und Ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, sind Sie bei uns richtig. Auf Ihrem Weg in den Arbeitsmarkt bieten wir Ihnen Unterstützung an und informieren Sie über Wege und Möglichkeiten aus der Hilfebedürftigkeit zurück in die Erwerbstätigkeit.
Wer genau sind die Kunden des Jobcenters?
Menschen,
- die das 15. Lebensjahr vollendet und das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben
- die erwerbsfähig sind
- die hilfebedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können
- die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit haben. Also alle, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (z.B. Selbständige, wenn sie nicht freiwillig versichert waren)
- deren Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (sogenannte „Ergänzer“, weil sie als Ergänzung zum Einkommen Bürgergeld erhalten können)
- deren Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern (sogenannte „Aufstocker“, weil mit Hilfe der Leistungen vom Jobcenter das Arbeitslosengeld aufgestockt wird)
- die mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind und hier ihren Lebensmittelpunkt haben
- aus dem Ausland, die ein Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis haben
Wer wird durch die Agentur für Arbeit betreut?
Menschen,
- die ihren Arbeitsplatz verloren haben
- die für eine bestimmte Zeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben („Anwartschaftszeit“)
- die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate (mind. 360 Tage) sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren
- die in Deutschland Asyl beantragt haben